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16 Juni 2018

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AKTUELLES AUS UNSEREM HAUS

Änderungen beim Datenschutz: Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Das Datenschutzrecht wurde umfassend neugestaltet. Bisher gilt in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU kein einheitliches Datenschutzrecht. Das behindert den grenzüberschreitenden Handel.

Neues Datenschutzrecht – neue Rechte! Aus diesem Grund gab es langwierige und zähe Verhandlungen auf europäischer Ebene. Ziel sollte sein, für die gesamte EU ein einheitliches Datenschutzrecht zu schaffen.Am Ende herausgekommen ist die Datenschutzgrundverordnung. Als Verordnung gilt diese unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Allerdings enthält sie auch zahlreiche Öffnungsklauseln, die dazu führen, dass die Mitgliedstaaten punktuell doch wieder unterschiedliche Regelungen haben.

In Deutschland wurde das entsprechende Anpassungsgesetz für das BDSG inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt mit der Verordnung am 25.05.2018 in Kraft.

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